Urheberrechtsabgabe ist vorläufig abgesägt
Aufatmen für alle Anwender: Die umstrittene Urheberrechtsabgabe für Computer wurde vom Oberlandesgericht per einstweiliger Verfügung untersagt. Das Gericht wies darauf hin, dass es keine verbindlichen Untersuchungen gibt, ob Computer tatsächlich für Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken genutzt werden.
Deshalb soll zunächst eine empirische Studie durchgeführt werden, bevor überhaupt darüber nachgedacht wird, eine Urheberrechtsabgabe einzuführen.
Die in München ansässige Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ) eine deutliche Erhöhung der Abgaben auf CD-,DVD- und Blu-ray-Rohlinge. Für einen Blu-ray-Rohling sollen bis zu 3,47 Euro mehr vom Hersteller als pauschale Vergütung für das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken fließen.
Doch hier zeigt sich ein klarer Streitpunkt: Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken wird durch einen Kopierschutz verhindert – das Umgehen dieses Kopierschutzes ist außerdem illegal. Die Urheberrechtsabgabe ist deshalb stark umstritten, weil sie vom Anwender unabhängig von der tatsächlichen PC-Nutzung gezahlt werden müsste. Doch jetzt ist sie vorerst vom Tisch und stellt somit keine Gefahr mehr für den Geldbeutel der Hersteller und somit auf lange Sicht für den Geldbeutel der Verbraucher mehr dar.
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