Telekom: Wer nur erreichbar sein will, muss mit Kündigung rechnen
Die Deutsche Telekom hat ihren Zwischenbericht für das erste Quartal 2010 vorgelegt - eigentlich ein bürokratischer und allenfalls für Aktionäre und Wirtschaftsjournalisten interessanter Vorgang. Doch in dem drögen Zahlenmaterial verbergen sich brisante Details:
Rund 700.000 Prepaid-Kunden hat die Deutsche Telekom laut des Berichts im ersten Quartal 2010 eingebüsst. Somit verbleiben noch rund 21,2 Millionen Prepaid-Kunden. Den Verlust der Prepaid-Kunden bezeichnet die Telekom im schönsten Bürokraten-Deutsch als “verstärkte Ausbuchung inaktiver Prepaid-Kunden”.
Doch hinter dieser staubigen Floskel verbirgt sich ein Vorgang, der die Alarmsirenen von Verbraucherschützern schrillen lässt: Die Deutsche Telekom informiert Prepaid-Kunden darüber, dass in den nächsten 30 Tagen Umsatz gemacht werden muss – andernfalls wird die Prepaid-Karte innerhalb von 30 Tagen als inaktiv “ausgebucht”.
Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilt, müssen die betroffenen Telekom-Kunden also eine SMS senden oder ein Telefonat führen – egal, ob sie dazu einen Anlass haben oder nicht.
Die verschickte SMS liest sich wie folgt: “Lieber Kunde, hiermit kündigen wir Ihnen mit einer Frist von einem Monat Ihren Xtra-Vertrag. Möchten Sie Ihren Vertrag fortsetzen, laden Sie bis dahin bitte Ihre Xtra-Card auf”.
Diese SMS enthält keinerlei weiterführende Infos – weder eine URL noch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer wird angegeben.
Die Deutsche Telekom hat bereits bestätigt, dass Sie bei Prepaid-Kunden mit der Kündigungs-Kelle winkt, sofern das Prepaid-Guthaben seit mindestens zwei Jahren nicht mehr aufgeladen wurde. Außerdem muss in den letzten drei Monaten kein Umsatz entstanden sein, um auf der Ausschussliste der Telekom zu landen.
Wie Verbraucherschützer mitteilen, lässt sich in den AGB der Telekom keinerlei Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise finden. Wie das IT-Magazin golem.de berichtet, verweist die Telekom jedoch auf den Artikel 13.2 in ihren AGB: Eine Vertragskündigung ist sowohl für den Vertragnehmer als auch die Telekom ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat möglich.
Die Telekom hat ihre Prepaid-Tarife jedoch in erster Linie damit beworben, dass sie eine jederzeitige Erreichbarkeit versprechen. Viele Kunden haben deshalb zugeschlagen und nicht, um damit zu telefonieren. Fraglich bleibt deshalb, warum die Telekom diese Karten erst mit solchen Argumenten bewirbt, aber keine kostenfreie Möglichkeit bietet, eine Kündigung zu verhindern. Die Telekom verweist bei Anfragen darauf, dass es sich dabei um eine gängige Praxis innerhalb der Mobilfunkbranche handelt – doch bloß, weil etwas eine gängige Praxis ist, ist es noch lange nicht automatisch fair und transparent für Verbraucher.
Jetzt sind die Verbraucherschützer gefordert, um den Hunderttausenden von Prepaid-Kunden auch weiterhin zu ermöglichen, unter ihrer Nummer erreichbar zu sein – ganz ohne damit verbundene Kosten.
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